Was hat sich zuletzt für Kapitalgesellschaften geändert?
Änderungen bei Mindeststammkapital und Größenklassenkriterien sowie eine neue Gesellschaftsform.
Die Familienbeihilfe wurde inflationsbedingt mittels der Familienleistungs-Valorisierungsverordnung angepasst. Für 2024 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
---|---|
ab Geburt | € 132,30 |
ab 3 Jahren | € 141,50 |
ab 10 Jahren | € 164,20 |
ab 19 Jahren | € 191,60 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2024 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe:
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 180,90.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2024 € 67,80 pro Monat und Kind.
Zudem wurde der Kindermehrbetrag ab 2024 von € 550,00 auf € 700,00 erhöht und die Anspruchsvoraussetzungen angepasst. Der Monatsbetrag des Familienbonus Plus für volljährige Kinder wurde von € 54,18 auf € 58,34 erhöht.
Stand: 27. März 2024
Änderungen bei Mindeststammkapital und Größenklassenkriterien sowie eine neue Gesellschaftsform.
Umfangreicher Katalog in den Umsatzsteuerrichtlinien zu Nebenleistungen bei All-Inclusive.
Die Nutzung der Gastgewerbepauschalierung kann steuerliche Vorteile bringen. Vorab müssen die Voraussetzungen geklärt sein.
Steuerfreie Auszahlung einer Mitarbeiterprämie bis max. € 3.000,00 unter bestimmten Voraussetzungen in 2024 möglich.
Was bewirkt die Valorisierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages?
Die ORF-Beitragspflicht für Unternehmen basiert auf der Kommunalsteuerpflicht.
Guter Gästeservice geht von der Buchung bis zur Verabschiedung des Gastes.
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