IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG

Social Media

Gastronews

Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie

Illustration

Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland üben in vielen Branchen Tätigkeiten aus, für die es immer schwieriger wird, Arbeitskräfte im Inland zu finden. Vor allem in der Gastronomie und im Tourismus decken ausländische Saisonarbeitskräfte mittlerweile in Spitzenzeiten über 50 % des Personalbedarfs ab.

Beschäftigung von Saisonkräften aus dem EU-Raum

Arbeitskräfte aus Staaten innerhalb der EU bzw. aus dem EWR und der Schweiz haben in Österreich aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit freien Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen keine weitere Bewilligung, um einer Beschäftigung in der Gastronomie in Österreich nachzugehen.

Beschäftigung von Saisonkräften aus Drittstaaten

Damit Arbeitskräfte aus Drittstaaten in der Gastronomie oder dem Tourismus beschäftigt werden dürfen, muss ein Kontingentplatz gemäß geltender Saisonkontingentverordnung im entsprechenden Wirtschaftszweig frei sein sowie ein Ersatzkraftverfahren durchgeführt werden. Der Arbeitgeber beantragt in der Folge eine Beschäftigungsbewilligung bei der regional zuständigen AMS-Stelle. Wird die Bewilligung erteilt, so darf die Arbeitskraft für maximal sechs Monate beschäftigt werden. Ein Saisonier darf innerhalb von zwölf Monaten zudem maximal neun Monate mittels Beschäftigungsbewilligungen im Inland beschäftigt werden.

Sonderregelung für Stammsaisoniers aus Drittstaaten

Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten, die in den vorangegangenen fünf Kalenderjahren in zumindest drei Kalenderjahren entweder in der Land- und Forstwirtschaft oder im Tourismus inkl. Gastronomie jeweils mindestens 90 Tage pro Kalenderjahr als Saisonarbeitskraft rechtmäßig beschäftigt waren, können einen Antrag auf Registrierung als Stammsaisonier beim AMS stellen. Wird dieser Antrag genehmigt, so erhalten die registrierten Stammsaisoniers eine Beschäftigungsbewilligung außerhalb der Saisonkontingente und ohne Arbeitsmarktprüfung. Eine derartige Bewilligung gilt maximal sechs Monate. Mehrere Bewilligungen pro Kalenderjahr und Branche sind zulässig.

Stand: 29. März 2023

Bild: karepa - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Frühling 2023

Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie

Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie

Bei Vorliegen welcher Voraussetzungen dürfen ausländische Saisonkräfte in Österreich beschäftigt werden?

Können befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?

Können befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?

Hier sind Einschränkungen im Vergleich zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen zu beachten

Prüfungsschwerpunkt Registrierkasse

Prüfungsschwerpunkt Registrierkasse

Verstärkte Überprüfung von Registrierkassen durch die Finanzverwaltung und Finanzpolizei

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Wann haben Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor?

Wie sind steuerfreie Essensbons für Mitarbeiter geregelt?

Wie sind steuerfreie Essensbons für Mitarbeiter geregelt?

Gutscheine können auch bei Abholung oder Lieferung der Speisen steuerfrei sein

Steuerfreier Sachbezug beim Dienstrad: Ist eine Bezugsumwandlung schädlich?

Steuerfreier Sachbezug beim Dienstrad: Ist eine Bezugsumwandlung schädlich?

Steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug beim Dienstrad auch bei Bezugsumwandlung?

Welchen Vorteil bieten regelmäßige Mitarbeitergespräche?

Welchen Vorteil bieten regelmäßige Mitarbeitergespräche?

Dieses Führungsinstrument bringt Vorteile für Mitarbeiter und Führungskraft

IHP Steuerberatungs GmbH & Co KG work Bruggfeldstraße 15 6500 Landeck Österreich work +43544262560 cell +436644217595 fax +4354426256023 http:/www.illmerpartner.at/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369