![Umsatzsteuer: Was gilt bei All-Inclusive als Nebenleistung der Beherbergung?](https://www.illmerpartner.at/static/content/e38660/e41039/e110951/e237276/e237278/pic_big/img/ger/All-Inclusive_Seite_2_AdobeStock_195838569_w246_h246_q80_jpg.jpg?checksum=134b081ce03c0042decbbbd903f572e70346aae8)
Wichtige Eckpunkte der Steuerreform für Gastronomie und Hotellerie
Die Steuerreform brachte einige Gesetzesänderungen, die auch für Gastronomie und Hotellerie wichtig sind.
Ist man als Selbständiger bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) krankenversichert, so kann man bis zum 31.12.2022 einen einmaligen Bonus für sich und seine mitversicherten Angehörigen beantragen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Krankenversicherung bei der SVS gegeben sein.
Für die Teilnahme an dieser Aktion sind bestimmte Impfungen notwendig. Diese sind je Altersgruppe unterschiedlich:
Für die Gruppe Jugendliche & Erwachsene ab vollendetem 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr sind beispielsweise folgende Impfungen erforderlich:
Die Einreichung bei der SVS kann online erfolgen (über svsGO). Neben dem Ausfüllen des Formulares ist auch das Hochladen von Nachweisen (Impfpass und Impfzertifikat) erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf www.svs.at.
Stand: 29. März 2022
Die Steuerreform brachte einige Gesetzesänderungen, die auch für Gastronomie und Hotellerie wichtig sind.
Bei der Gastgewerbepauschalierung sind unterschiedlichste Betriebsausgaben in drei Pauschalen umfasst.
Wenn mehrere Dienstnehmer sich eine Dienstwohnung teilen, stellt sich die Frage, wie der Sachbezug zu bewerten ist.
Neben der 7-Jahres-Frist sind auch weitere Bestimmungen zu beachten.
Die Sozialversicherung der Selbständigen bietet einen Impfbonus in Höhe von € 100,00.
Eine ausreichende Liquidität ist wichtig für jedes Unternehmen. Hier kommt dem sogenannten Working Capital besondere Bedeutung zu.
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